Gute Gründe für Ihre
Bestattungsvorsorge
Die Planung für die spätere Beerdigung scheint auf den ersten Blick etwas befremdlich. Auf den zweiten Blick aber schon nicht mehr. Denn viele Menschen haben bereits ziemlich konkrete Vorstellungen, wie sie später einmal ihre letzte Reise antreten möchten.
Eine Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Gewissheit, dass auch alles in Ihrem Sinn geregelt wird und Sie bis zum Schluss selbstbestimmt bleiben. Ein gutes Gefühl für Sie und eine große Entlastung für Ihre Angehörigen!
Im Rahmen Ihrer Bestattungsvorsorge halten wir Ihre Wünsche detailliert fest und überreichen Ihnen eine Vorsorgekarte, die darüber informiert, dass Sie für Ihre Beerdigung beim Bestattungshaus Gottfried Büchel III vorgesorgt haben.
Was Sie alles im Vorfeld mit Ihrer Bestattungsvorsorge regeln können? Im Grunde alles. Von der Bestattungsart über den Ablauf der Trauerfeier, die Musik und Dekorationen bis hin zu persönlichen Gegenständen, die Sie mitnehmen möchten. Sogar den Trauerdruck können wir bereits jetzt gemeinsam für Sie entwerfen. Kommen Sie einfach auf uns zu und erzählen Sie uns von Ihren Ideen!
Finanzielle Bestattungsvorsorge -
sichern Sie Ihre Wünsche ab
Zusätzlich können Sie die Beerdigungskosten schon zu Lebzeiten hinterlegen und damit Ihre Familie auch finanziell entlasten. Für die Absicherung Ihrer Bestattungswünsche bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten: den Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder die Hinterlegung des Geldes bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Auch hier finden wir in einem persönlichen Gespräch die optimale Lösung für Sie.
Vorsorgeformular für Ihre Bestattungswünsche
Unser Online-Vorsorgeformular soll Ihnen dabei helfen, sich erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge zu machen. Sie können es für die eigenen Unterlagen ausdrucken oder direkt online an uns senden, damit wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu Ihren Wünschen beraten können.
Ihre rechtliche Bestattungsvorsorge
Wie schreibt man eigentlich ein Testament? Wer steht wo in der Erbfolge? Und was ist eigentlich eine Patientenverfügung? Die folgenden Hinweise zur Absicherung Ihres letzten Willens sollen Ihnen lediglich als allgemeine Informationen dienen, denn sie ersetzen weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Daher empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich für eine konkrete Rechtsberatung an einen Anwalt oder Notar zu wenden.